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Gruppenpraxis für Kardiologie

In der Gruppenpraxis für Kardiologie erfolgt die Abrechnung als Kassenarzt, d.h. die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Kassenrezepte müssen im Einzelfall beim Versicherungsträger zur Genehmigung eingereicht werden, das übernehme wir gerne für Sie.

Privatordination und Wahlarztinformation

Krankenversicherte in Österreich können für ärztliche Hilfe auch einen Wahlarzt in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu den sogenannten Kassenärzten besteht beim Wahlarzt keine direkte Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

In Abhängigkeit von Art und Anzahl der Untersuchungen erhalten Sie nach Abschluss der Behandlung eine Honorarnote. Die entstanden Kosten werden von Ihnen beglichen und können dann bei Ihrer Versicherung zum Rückersatz eingereicht werden. Eine aktuelle Preisinformation liegt in der Ordination auf.

Die Höhe der Rückerstattung ist von Ihrer Versicherung abhängig und deshalb von Kasse zu Kasse unterschiedlich, Ihre Versicherung gibt Ihnen dazu genauere Informationen.

Folgende Informationen benötigt die Krankenkasse für den Rückersatz von Wahlarztrechnungen:

  • Honorarnote mit Zahlungsbeleg (Bestätigung oder Zahlschein)
  • Versicherungsnummer und Adresse
  • Ihre Kontodaten bzw. Bankverbindung
  • Ärztliche Überweisung bei Honorarnoten von Facharzt für Radiologie, Pathologie oder Labormedizin

Auf Ihrer Honorarnote meiner Ordination haben Sie zur Vereinfachung in der Fußzeile die Möglichkeit Ihre Bankverbindung für den Kostenrückersatz der Krankenkasse anzugeben.

Vorteile beim Wahlarzt:

  • Flexible Ordinationszeiten
  • Geringe Wartezeiten
  • Mehr Zeit für Untersuchung und Gespräch
  • Individuelle Betreuung jedes einzelnen Patienten
  • Für jeden Patienten zugänglich und frei wählbar

Wahlarztrezepte:
Rezepte von Wahlärzten müssen von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Die meisten Apotheken übernehmen aus Kulanzgründen für Sie die Genehmigung bei der jeweiligen Krankenkasse. Die Genehmigung spezieller Medikamente bei Ihrer Versicherung übernehmen wir für Sie.

Überweisungen:
Überweisungen zum Radiologen insbesondere CT oder MRT-Untersuchungen bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Kasse, das Einholen dieser Genehmigung übernehmen wir gerne für Sie.

Datenschutz:
Gemäß Datenschutzgrundverordnung DSGVO 2016 weisen wir darauf hin dass Ihre Daten mit größter Sorgfalt behandelt werden. Die elektronische Datenübertragung zu Ihrem Hausarzt erfolgt durch speziell abgesicherte und verschlüsselte Datenverbindungen. Sollten Sie eine Befundübermittlung an eine private E-Mailadresse wünschen ist hierzu eine Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung erforderlich. Entsprechende Formulare liegen in der Ordination auf.

Dr. Franz Gebetsberger aktualisiert am 01.01.2022

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